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Für den privaten Gebrauch oder im Klassenverband (z.B. im Werkunterricht) dürfen Sie beliebig viele Reinheimer Rechenstäbe herstellen und diese auch innerhalb der Schule (z.B. an die Schüler der ersten und zweiten Klassen) verkaufen. Der Gesamtpreis für einen Komplettsatz der Rechenstäbe incl. der Multiplikationserweiterung und der Bedienungsanleitung darf 10 Euro jedoch nicht überschreiten. Der Verkauf des Artikels muß als „Reinheimer Rechenstäbe“ erfolgen. Eine „Anpassung“ (z.B. Buxtehuder Rechenstäbe etc.) ist ausnahmslos untersagt. Der Erlös aus den Verkäufen muß zudem der Klassengemeinschaft oder einem guten Zweck zukommen. Die Verkaufserlaubnis zu den genannten Bedingungen ist zunächst bis zum 30. September 2006 gültig.

Der Verkauf über Ebay ist allerdings generell untersagt (=> siehe Disclaimer).

Folgende Seiten benötigen Sie für die Herstellung der Rechenstäbe:

Reinheimer Rechenstäbe Standard

Reinheimer Rechenstäbe Multiplikationserweiterung

Disclaimer: Der Weiterverkauf der Reinheimer Rechenstäbe oder Teilen davon über das Internet (z.B. Ebay, Web-Shops oder anderwertige browserbasierte Systeme) ist nicht gestattet. Sollten Sie Fragen hierzu haben, kontaktieren Sie uns bitte unter: info@rechenstaebe.de